Häufige Fragen
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Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt, wer wenig verdient zahlt bei uns auch einen geringen Beitrag. Dabei werden die Beiträge an der Einkommenshöhe bemessen.
Hier ein kleines Beispiel:
Sie verdienen zwischen 18.001 € und 25.000 €, dann zahlen Sie bei uns einmal im Jahr 80 €.
Für die Aufnahme berechnen wir einmalig 15 €.
Klicken Sie auf Beiträge → , dort finden Sie unsere sozial gestaffelte Beitragsordnung.
Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihre Beraterin oder Ihr Berater Ihre Steuervorteile exakt berechnen. Wenn Sie sich vorbereiten und keinen der vielen Nachweise vergessen wollen, hier unsere Checkliste für das Beratungsgespräch:
Die Ausgaben für den Lohnsteuerhilfeverein können Sie als Werbungskosten absetzen.
Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 30. September an den Vorstand des Vereins erfolgen.